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Förderungsmöglichkeiten für Solarthermie Anlage

Hausbesitzer, die sich für Solarwärme zur Unterstützung der Heizung und der Warmwasserversorgung mit Hilfe von Sonnenenergie entschieden haben, können aufgrund dieser umweltfreundlichen und sparsamen Art der Energiegewinnung auf Fördermittel zur Finanzierung der Solaranlagen hoffen.

Durch die Vielzahl an Fördermöglichkeiten durch den Staat oder die Städte und Gemeinden, aber auch durch Energieversorger selbst wird das Thema Solarthermie für viele Verbraucher immer interessanter und zunehmend attraktiv.

Besonders lohnenswerte Förderungen bieten die beiden staatlichen Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bankengruppe) an. Grundsätzlich kann immer nur eine der staatlichen Förderhilfen in Anspruch genommen werden.

Einzige Ausnahme von dieser Regelung ist die KfW-Förderung für die Komplettsanierung. Diese Förderung erhalten Sie, wenn das ganze Haus zu einem Energiesparhaus umgebaut und zudem eine Solarthermieanlage eingebaut werden soll.

Die Förderung der KFW-Bankengruppe

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Solarthermie mittels drei Programmen auf Kreditbasis zum energieeffizienten Sanieren und energieeffizienten Bauen, wenn Sie die Kosten für die Solaranlagen nicht selbst aufbringen können.

Der Ergänzungskredit wird zwischen 50.000 Euro und 75.000 Euro für jede Wohneinheit des Hauses bewilligt — je nach Baumaßnahme. Für den Neubau eines Niedrigenergiehauses oder eines Passivhauses erhalten Sie maximal 50.000 Euro.

Für solarthermische Solaranlagen, die größer als 40 Quadratmeter sind, kann eine Kreditsumme von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit gewährt werden. Auch bei der Sanierung von Gebäuden, in denen eine Solarheizung oder eine energieeffiziente Dämmung eingebaut wird, kann ein Kredit von bis zu 75.000 Euro gewährt werden.

Die Besonderheit dieser Förderung liegt darin, dass sie sich mit den Förderprogrammen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kombinieren lässt.

Einzige Voraussetzung bei der Kombination der Fördermittel liegt darin, dass die Summe der Förderungen zusammengenommen die Gesamtkosten der Anlage nicht übersteigen darf. Das Programm der KfW nennt sich „Programm 167“. Der Kreditvertrag wird mit einem Zinssatz von 2,02 Prozent für eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Die ersten zwei Jahre sind tilgungsfrei.

Der Kreditantrag ist vor der Umbaumaßnahme zu stellen und muss vor Baubeginn genehmigt werden. Antragsteller für die Förderprogramme der KfW kann nur ein staatlich geprüfter Energieberater sein, den Sie im Vorfeld selbst beauftragen.

Die Kosten für einen Energieberater liegen bei ca. 250 Euro; je nach Aufwand der Beratung. Der Antrag wird über die Hausbank abgewickelt. Können Sie die Kosten für die Solaranlage selbst bestreiten, gewährt Ihnen die KfW einen Zuschuss in Höhe von 7,5 Prozent der Anlagenkosten. Die maximale Förderung liegt bei 3.750 Euro, welches Anlagenkosten von ca. 50.000 Euro entspricht.

Förderung für thermische Solaranlagen durch die BAFA

Die Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist aufgrund ihrer Förderhöhe beliebter als die Förderprogramme der KfW und wird dementsprechend auch häufiger in Anspruch genommen.

Das BAFA fördert die thermischen Solaranlagen seit dem Jahr 2012 mit 90 Euro pro Quadratmeter ab einer Größe von 16 Quadratmetern Kollektorfläche; maximal jedoch bis zu einer Anlagenfläche von 40 Quadratmetern. Förderungsfähig sind allerdings nur bestehende Gebäude, bei denen der Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt wurde.

Seit dem 15. August wird zusätzlich ein Mindestförderungsbetrag von 1.500 Euro für Solaranlagen bewilligt, die bis zu 16 Quadratmetern groß sind, um so auch Einfamilienhäusern gerecht werden zu können.

Ab dem vierzigsten Quadratmeter erhält man 3.600 Euro und 45 Euro für jeden weiteren Quadratmeter Kollektorfläche zur Förderung der solarthermischen Anlage. Zu den bereits genannten Basisförderungen des BAFA werden zusätzlich Bonusprogramme angeboten, die mit jeder Basisförderung, aber nicht untereinander kombinierbar sind.

Der Bonus von weiteren 500 Euro wird für reine Warmwasser-Solarthermieanlagen gezahlt, oder wenn eine Solarheizung mit einer Wärmepumpe bzw. einer Biomessanlage kombiniert wird. Wenn die Solarthermieanlage um bis zu 40 Quadratmeter Kollektorfläche erweitert wird, erhalten Sie zusätzlich 45 Euro pro Quadratmeter.

Für den Einbau eines Heizkessels mit Brennwerttechnik werden weitere 500 Euro Förderung ausgeschüttet. Der Bonus für eine Solarkollektorenpumpe liegt bei 50 Euro. Die eineinhalbfache Basisförderung, den sogenannten Effizienzbonus, erhalten Sie noch mal zusätzlich, wenn die Solaranlagen auf einem gut gedämmten Gebäude aufgestellt werden.

Der Antrag auf eine Förderung durch das BAFA muss innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der solarthermischen Anlage gestellt werden. Ein Energieberater ist bei Antragsstellung nicht nötig. Der Hausbesitzer bzw. Anlagenbesitzer kann den Förderantrag selbst stellen.

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