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Eine Hausverwaltung für kleine Objekte

Viele Personen kennen das Problem, wenn sie eine Immobilie besitzen oder diese vermieten, dann müssen sie sich auch um die anfallenden Arbeiten und Kosten kümmern. Dies kann zum Teil sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, weshalb sehr häufig auch für kleinere Objekte eine externe Hausverwaltung engagiert wird.

Diese übernimmt die zuständigen Arbeiten und kümmert sich im Auftrag des Besitzers, um diverse Tätigkeiten, wie unter anderem das Eintreiben der Mietzahlungen.

Hausverwaltung für kleine Objekte

Aufgabenbereiche der Hausverwaltung: Kaufmännische Aspekte

Ein wichtiger Aufgabenbereich einer Hausverwaltung für kleine Objekte ist die Auflistung und Abarbeitung der anfallenden Kosten einer Immobilie. Sie muss sich beispielsweise um die Kosten für Strom, Gas und Abfall kümmern, die sie bei Mietwohnungen zum Mietbetrag dazurechnet, sodass eine transparente Abrechnung entsteht.

Bei kleinen Miet- oder Eigentumsobjekten sind die Berechnungen weniger komplex als bei großen Wohneinheiten. Bei einem Haus werden die einzelnen Kosten optimiert, indem der Hausverwalter einen günstigen Anbieter für Gas und Strom auswählt und diesen mit der täglichen Versorgung der notwendigen Ressourcen beauftragt. Die Hausverwaltung erstellt dazu einen jährlichen Bericht, der die einzelnen Kostenpunkte genau auflistet.

Im Wesentlichen steht die Transparenz im Vordergrund, sodass jeder Mieter oder Besitzer einer Immobilie die fälligen Finanzströme auch nachvollziehen kann. Zudem gehört die Verhandlung und allgemeine Gestaltung von Mietverträgen zu den Tätigkeitsbereichen einer Hausverwaltung. Sie legt fest, wie hoch die Miete eines Objektes ausfällt und wie hoch die veranschlagte Kaution ist.

Bei einer Neuvermietung führt sie die potenziellen Kunden durch die Immobilie und zeigt den Personen die vorhandenen Räume und Einrichtungsgegenstände. Die Hausverwaltung entscheidet, ob ein zukünftiger Mieter einziehen darf oder ob sie sich doch für eine andere Person oder Familie entscheidet.

Bei kleinen Objekten wird dieser Aufgabenbereich jedoch nicht so häufig als bei Wohnkomplexen mit großen Mieteinheiten ausgeführt. Kaufmännischer Tätigkeitsbereich:

  • Abarbeiten von Mietzahlungen
  • Nebenkostenabrechnung
  • Mietverhandlungen

Technische Bereiche bei der Hausverwaltung

Neben den kaufmännischen Aspekten muss sich die Hausverwaltung für kleine Objekte auch um technische Bereiche kümmern. Eine Mietwohnung oder ein Haus muss regelmäßig überarbeitet werden, damit die Substanz, also der Grundwert der Immobilie erhalten bleibt. Die Hausverwaltung kann diese Aufgaben häufig nicht selber wahrnehmen, stellt dafür aber das geeignete Personal ein.

Ein wichtiger Angestellter ist der Hausmeister einer Wohneinheit, der sich um eine Vielzahl von Arbeiten kümmert, die rund um das Haus oder die Wohnung anfallen. Dazu zählen beispielsweise kleinere Handwerksarbeiten wie unter anderem das Anbringen von Briefkästen oder Leuchtmitteln.

Die Hausverwaltung ist auch für den Heizungsbereich verantwortlich und beauftragt, wenn nötig, das qualifizierte Fachpersonal. Auch bei kleinen Objekten müssen regelmäßig Wartungsarbeiten durchgeführt werden, die von der Hausverwaltung ausgeschrieben und überwacht werden.

Der Installateur oder Elektriker wartet die vorhandenen Anlagen und Leitungen, sodass die Immobilie einwandfrei funktionieren kann. Da es sich bei einigen Wohnungen um ältere Einheiten hält, sind die Wartungsarbeiten teilweise sehr intensiv und daher äußerst wichtig.

Der Hausverwalter muss die Notwendigkeit erkennen, um die Lage bestens einschätzen zu können. Gibt es bei stationären Anlagen Probleme, kann sich das negativ auf die monatliche Mietzahlung auswirken, da beispielsweise eine Mietpartei dagegen Klage einreicht.

Vor allem beim Um- oder Neubau einer Wohneinheit muss die Hausverwaltung besonders genau überwachen, damit die veranschlagten Kosten nicht überschritten werden. Gerade in der heutigen Zeit werden vermehrt Instandhaltungsarbeiten im Bezug auf die Energieeffizienz durchgeführt, die recht aufwendig sind.

Neben den technischen Bereichen der Hausverwaltung gilt es auch das eventuell zugehörige Grundstück zu pflegen. Laut Gesetzesordnung ist der Besitzer einer Immobilie dazu verpflichtet, seine Außenanlage entsprechend zu pflegen.

Bei kleineren Objekten wird teilweise ein Gärtner eingestellt, der für die notwendige Pflege des Grundstücks sorgt. Das Mähen des Rasens oder Blätterharken gehört zum Aufgabenspektrum des Gärtners, der wiederum von der Hausverwaltung angestellt wird.

Sie muss die Arbeitskosten penibel aufschreiben, damit sie jederzeit nachzuvollziehen sind. Auch für die Reinigung des Treppenhauses ist die Hausverwaltung zuständig und beauftragt einen externen Reinigungsdienst oder gibt den Auftrag an eine Mietpartei, die regelmäßig sauber macht.

Bei Mängeln in der Wohnung oder im Haus dokumentiert sie die Schäden und bespricht mit dem jeweiligen Besitzer des Objektes die zukünftigen Schritte. Nach einer bestimmten Zeit oder beim Auszug eines Mieters fallen sehr häufig Schäden an, die mithilfe eines Fotoapparates festgehalten werden.

Der Hausverwalter wird vom Besitzer beauftragt, das heißt, die Ansprüche oder eventuelle Klagen gehen vom Eigentümer der Immobilie aus, nicht von der Hausverwaltung. Dazu fehlen ihr die notwendigen Kompetenzen.

Zusammenfassend sind die Auftragsvergabe, Kontrolle sowie Ausführung von speziellen Aufgaben wichtige Tätigkeitsbereiche, die regelmäßig mithilfe von Rechnungskopien dokumentiert werden müssen.

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