Was Sie über Zeiträume für eine Bestattung beachten sollten
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, stellt das immer eine besondere Herausforderung für die Hinterbliebenen dar. Eigentlich wäre jetzt die Zeit, um still zu sein und die Trauer zu verarbeiten, aber stattdessen muss man sich um unzählige Formalitäten kümmern.
Der Bestatter muss aufgesucht werden, damit die Beerdigung rechtskonform organisiert wird. Dies kann sehr zeitaufwendig sein.
Bei älteren Menschen war der Tod schon vorhersehbar und der Verstorbene hatte noch Zeit, seine Hinterbliebenen über die Vorkehrungen zu informieren, welche er bereits zu Lebzeiten getroffen hatte. Bei einem Unfall eines jüngeren Menschen ist es oft so, dass sich dieser noch keine Gedanken zu seinem Ableben gemacht hat.
Somit müssen später die Angehörigen Aufgaben wie zum Beispiel die Auswahl eines Bestattungsunternehmens übernehmen. Der Bestatter steht der Trauerfamilie mit Rat und Tat zur Seite und zeigt Möglichkeiten auf, wie die Beerdigung ablaufen kann.
Er informiert auch über die gesetzlichen Fristen, welche im jeweiligen Bundesland gelten. Der Bestatter ist ein unverzichtbarer Ratgeber beim Planen einer Besetzung. Angehörige tun gut daran, sich ihren Bestatter sorgfältig auszuwählen, damit alles zu ihrer Zufriedenheit abläuft.
Der Bestatter muss verschiedene Fristen einhalten
Die Gesetze zu den Bestattungsfristen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass in 5 bis 12 Tagen nach dem Tod die Bestattung erfolgt sein muss.
Außerdem kommt es auf die Bestattungsart an, welche Fristen eingehalten werden müssen. Viele Menschen wählen vor ihrem Tod aus, auf welche Art sie bestattet werden wollen. Es gilt dann, diesen Wunsch zu berücksichtigen und mit dem Bestatter zusammen die geforderten Maßnahmen zu treffen.
Auf jeden Fallmuss der Verstorbene 24 bis 36 Stunden nach dem Ableben in eine Leichenhalle gebracht werden oder sich bei einem Bestatter befinden. Immer wieder kommt es vor, dass Angehörigen den geliebten Verstorbenen bei sich zu Hause aufbahren möchten.
Das ist bis zu einer Frist von zwei Tagen möglich. Auch hier hilft der Bestatter, diesen Umstand im Rahmen des Gesetzes zu regeln. Die Voraussetzung dazu ist, dass der Tote nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat. In diesem Fall ist eine Aufbahrung nicht erlaubt.
Beerdigungsfristen in den Bundesländern
Falls der Verstorbene vor seinem Tod keine Bestattungsart ausgewählt hat, gibt es die Möglichkeit der Feuer- oder der Erdbestattung. Erstere benötigt eine Willenserklärung des Verstorbenen oder des nächsten Angehörigen, welche mit dem Bestatter zusammen ausgefüllt werden kann.
Die Feuerbestattung darf zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen erst nach einer Frist von 24 Stunden und spätestens zehn Tage nach dem Eintritt des Todes durchgeführt werden. Auch eine Einäscherung muss innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Danach hat die hinterbliebene Familie bis zu sechs Wochen Zeit, die Urne zu bestatten. In Baden-Württemberg hingegen gibt es keine minimale Frist zur Bestattung.
Der Körper darf bestattet werden, sobald er von einem Arzt als tot erklärt wurde. Das Gesetz besagt aber, dass ein Körper spätestens nach 96 Stunden bestattet werden muss. Falls er in eine andere Gemeinde überführt wird, was diese Frist überschreiten kann, muss er einfach so schnell wie möglich beigesetzt werden.
In Berlin hingegen gibt es nur eine Mindestfrist. Falls eine vorzeitige Bestattung nicht durch die Behörde angeordnet wird, darf ein Leichnam frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes bestattet werden. Eine Höchstfrist findet sich im Gesetz des Bundeslandes Berlin nicht.
Auch in Schleswig-Holstein gilt die Frist von 48 Stunden, bevor die Erdbestattung oder die Einäscherung vorgenommen werden darf. Um die Urne zu bestatten, bleibt den Hinterbliebenen ein Monat Zeit.
Punkte, welche in den Gesetzen geregelt werden
Einige Bundesländer wie Bayern oder Hamburg setzen keinen Zeitraum für eine Beerdigung fest, während in anderen alle Aspekte der Beisetzung zeitlich geregelt sind. Folgende Punkte werden nicht in allen Bundesländern im Gesetz festgehalten:
- minimale Beerdigungsfrist
- maximale Beerdigungsfrist
- unterschiedliche Bestattungsartenfrist
- Frist zur Erdbestattung und Einäscherung
- Frist zur Beisetzung der Urne
Einige Kriterien sind jedoch einheitlich geregelt: Eine Bestattung darf erst vorgenommen werden, wenn der Tod durch einen Amtsarzt bescheinigt ist. Dabei gilt es natürlich, die im Gesetz verankerten Mindest- und Höchstfristen einzuhalten, sofern sie vorhanden sind.
Einäscherungen durch einen Bestatter dürfen nur in den im Gesetz dafür vorgesehenen Einrichtungen vorgenommen werden.
Von Bestatter organisierte Erdbestattungen dürfen in allen Bundesländern nur auf Friedhöfen vorgenommen werden. Auch Urnen dürfen in ganz Deutschland nur an einem öffentlichen Ort aufbewahrt werden, wobei es hierfür Alternativen zum Friedhof gibt; darunter etwa ein Kolumbarium.
Interessant ist außerdem, dass in einigen Bundesländern sehr strenge Regeln herrschen und alles genau aufgeführt ist, während in anderen nur einige Eckpunkte im Gesetz festgehalten werden.
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