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Bestattung: Das sollte bei einem Todesfall Beachtung finden

Je nachdem, wie eine Bestattung gewünscht und geplant ist, muss deren Organisation nicht unbedingt vollständig bzw. ausschließlich durch einen Bestatter vorgenommen werden. Trotz der Trauer übernehmen viele Hinterbliebene die anfallenden Aufgaben im Angedenken an den Verstorbenen sehr gern.

Zeit vom Todesfall bis zur Bestattung

Der Zeitraum von einem eintretenden Todesfall bis zur Beerdigung des Verstorbenen lässt sich in die Zeitspanne unmittelbar nach Eintreten des Ablebens, die nachfolgenden Tage und Wochen und bis zum eigentlichen Bestattungstermin einteilen. Eine Vielzahl weiterer Maßnahmen sollte nicht unbedingt sofort, zumindest aber zeitnah erledigt werden.

Aufgaben nach der Beerdigung

Wenn die Beerdigung vorüber ist, kann es abhängig von der Situation des Verstorbenen und der Hinterbliebenen nötig sein ...

  • Danksagungen zu schreiben 
  • sich um eine professionelle Trauerbegleitung zu bemühen 
  • Geschäftspartner oder Kunden des Verstorbenen zu informieren

Darüber hinaus müssen verschiedene Ämter benachrichtigt werden. Das betrifft beispielsweise die Rentenversicherung und die Krankenkasse dann, wenn im Haushalt der verstorbenen Person noch ein Kind versorgt werden muss.

Wichtig ist es außerdem, sich um die Pflege der Grabstelle zu kümmern. Dabei geht es darum, sechs Wochen nach der Bestattung die Grabstelle abzuräumen.Außerdem sollte bei Bedarf die weiterführende Pflege des Grabes mit anderen Verwandten oder einer öffentlichen Institution geklärt werden. Wenn mindestens sechs Wochen vergangen sind, und sich das Grab gesetzt hat, können die Einfassung und der Grabstein in Auftrag gegeben werden.

Tätigkeiten, die kurz nach der Bestattung anfallen

Verschiedene Aspekte, die den Alltag des Verstorbenen bestimmten, laufen automatisch weiter. Dazu gehören entsprechende terminliche Absprachen oder Verträge.

Deshalb ist es unumgänglich, diese Formalitäten zu regeln. So sollten sicherheitstechnische Maßnahmen in der ehemaligen Wohnung getroffen werden und an die Bank eine Mittelung ergehen, dass der aktuelle Zahlungsverkehr zunächst eingestellt wird.

Nicht zu vergessen ist das Absagen von anfallenden Terminen (eine fehlende Absage kann unter Umständen zusätzliche Kosten verursachen).

Kleine Checkliste für die vor der Bestattung zu erledigenden Punkte

Bevor die Beerdigung durch einen Bestatter anberaumt wird, sollte dieser unter anderem folgende Unterlagen des Verstorbenen erhalten:

  • Personalausweis und Familienstammbuch oder Geburtsurkunde 
  • Krankenversicherungskarte und Schwerbeschädigtenausweis 
  • Rentenbescheid 

Des Weiteren sollte für den Verstorbenen beim Bestatter angemessene Kleidung bereitgelegt werden. Abgesprochen wird mit Bestatter außerdem, ob eine Traueranzeige geschaltet werden soll, oder ob Trauerbriefe angefertigt werden. Über eine Aufbahrung sowie die Art der Bestattung und eine Trauerfeier sollten ebenfalls gesprochen werden.

Einen passenden Bestatter finden

Die Suche nach einem privaten Bestatter, einem Bestattungsunternehmen oder einem Bestattungsinstitut ist im Rahmen der Besonderheiten eines Trauerfalls nicht leicht. Bei der Auswahl vom Bestatter können folgende Punkte hilfreich sein:

  • Bestatter soll seriös sein (Kostenvoranschläge einholen, eventuell auf Erfahrungswerte oder Mundpropaganda durch ehemalige Kunden achten)
  • Bestatter in der umliegenden Region miteinander vergleichen (auf Empfehlungen von Freunden oder Bekannten achten)
  • Bestatter im Internet suchen (kostenloser Rechner für Bestattungskosten, Überblick über verschiedenen Bestattungsunternehmen verschaffen)

In manchen Fällen übernehmen auch andere Angehörige oder bevollmächtigte Personen die Suche nach einem Bestatter, der den entsprechenden Wünschen gerecht werden kann.

Der Sarg, die Beerdigung und die Trauerfeier

Heutzutage ist es nicht mehr so, dass die Gestaltung einer Beerdigung und deren Ausstattung eine Aussage über die Wertschätzung des Verstorbenen geben muss.

Aus diesem Grund haben die Hinterbliebenen gemeinsam mit dem Bestatter meist freie Hand, wenn es darum geht, den Sarg auszuwählen, die Bestattung zu planen und der Trauerfeier auszurichten. Traditionelle Vorgaben können, müssen allerdings nicht mehr so stark beachtet werden. Als Richtlinien gelten in jedem Fall die Wünsche des Verstorbenen.

Außerdem soll das gesamte Geschehen zur Person selbst passen. Das beginnt bereits bei der Wahl zwischen der Art der Bestattung, der Klärung der Variante der Grabstelle und des Grabmals sowie mit dem Kauf des Sarges oder der Urne.

Bei allen Bemühungen müssen zudem die gesetzlichen Bestimmungen und die Friedhofsverordnungen beachtet werden.

Der letzte Wille beinhaltet oftmals die Art der Bestattung

Je nachdem, ob der Verstorbene die Vorgehensweise nach seinem Ableben selbst bei einem Bestatter geregelt und bezahlt hat, oder ob die Hinterbliebenen die Entscheidungen im Gedenken an den Verstorbenen treffen, kann eine konfessionelle Bestattung durchaus üblich sein. Bei einer konfessionellen Bestattung, die vorrangig von gläubigen Menschen gewünscht wird, werden spezielle Rituale durchgeführt.

In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, sich mit den Vertretern der jeweiligen Gemeinde in Verbindung zu setzen. Das können zum Beispiel Geistliche sein. Für kirchliche Begräbnisse stehen diese Personen mit Rat und Tat zur Seite.

Das gilt auch dann, wenn Verstorbene ursprünglich getauft wurden, später aber aus der katholischen oder evangelischen Kirche ausgetreten sind. Gehörte der Verstorbene eines anderen Glaubens wie dem Islam, dem Buddhismus oder dem Judentum an, gibt es in Deutschland ebenfalls Ansprechpartner, die sich um eine passende Bestattung kümmern.

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