Diesen Verpflichtungen muss man als Hinterbliebener nachkommen
Kommt es im Bekannten- oder sogar Verwandtenkreis zu einem Todesfall, bricht für viele Hinterbliebene eine Welt zusammen. Der Abschied von einer nahestehenden Person schlägt auch eine Kerbe in das eigene Leben, kann ihm auf lange Sicht aber auch neue Kraft und eine neue Perspektive verleihen.
Nichtsdestotrotz hat man als Hinterbliebener bei einem Todesfall verschiedene Pflichten, denen man allein oder im Verbund mit anderen Hinterbliebenen innerhalb eines rechtlich genau abgesteckten Zeitraums nachkommen muss.
Dazu gehören nicht nur die Formalitäten rund um den Bestatter, sondern auch viele andere Dinge, die man auch in der Phase der akuten Trauer um den Verstorbenen auf keinen Fall vergessen darf.
Ordnungsgemäße Bestattung des Verstorbenen: Diese Aspekte sind zu beachten
Die meisten Verpflichtungen der Hinterbliebenen hängen unmittelbar mit der Bestattung des Verstorbenen zusammen. Hier ist es hilfreich, einen kompetenten und vertrauenswürdigen Bestatter zur Seite zu haben, der bei den einzelnen zu treffenden Entscheidungen hilft und so Druck aus der Situation nehmen kann. Die Regelungen zur Bestattung werden in der sogenannten Bestattungspflicht zusammengefasst.
Diese sagt unter anderem aus, wer für die Fürsorge der verstorbenen Person bis zu dessen endgültiger Bestattung verantwortlich ist. Diese sogenannte Totenfürsorge wird in der Regel auf diese Personengruppen in dieser Reihenfolge übertragen:
- Ehegatte
- Kinder, sofern diese volljährig sind
- Eltern
- Geschwister, sofern diese volljährig sind
- Großeltern
- Enkel, sofern diese volljährig sind
Häufig hat der Verstorbene auch testamentarisch einen Bestattungspflichtigen, der alle Formalitäten mit dem Bestatter regelt, erwählt. Dieser Wunsch ist bindend.
Verschiedene Anzeige- und Informationspflichten der Hinterbliebenen im Todesfall beachten
Mit der eigentlichen Bestattung ist es im Todesfall jedoch zumeist nicht getan. Hinzu kommen verschiedene Anzeige- und Informationspflichten, die man wahrnehmen muss.
Kompetente Bestattungsunternehmen weisen Hinterbliebene darauf auch hin und regeln mit ihnen gemeinsam die anfallenden Erledigungen. Noch bevor ein Bestatter überhaupt involviert ist, gehört es aber zu den Pflichten der nächsten Hinterbliebenen, alle Angehörigen und Freunde vom Tod der gestorbenen Person in Kenntnis zu setzen.
Auch ein Arzt muss konsultiert werden, damit der Totenschein ausgestellt und unterschrieben werden kann.
Eine weitere Pflicht zur Informationsübermittlung besteht gegenüber dem Standesamt. Zuständig ist jeweils die Behörde, die im Bezirk des Verstorbenen ansässig ist. Spätestens drei Tage nach dem Tod muss dieser beim Amt angezeigt werden. Auch hier kann ein Bestatter, der frühzeitig in den Beerdigungsprozess eingebunden wird, mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Versicherungen des Verstorbenen abwickeln und über den Tod in Kenntnis setzen
Ein Punkt, an den man bei einem Trauerfall im unmittelbaren Umfeld zunächst eventuell nicht denken würde, sind dessen zu Lebzeiten abgeschlossene Versicherungen. Hier ist es jedoch besonders wichtig, dass diese über den Tod informiert und etwaige Formalitäten so zeitnah abgewickelt werden können. Unterschieden werden muss hier zwischen Sach- und Personenversicherungen.
Bei Sachversicherungen wie einer Haftpflicht reicht es, die Versicherung möglichst bald nach dem Tod der nahestehenden Person über diesen in Kenntnis zu setzen. Nicht immer muss die Versicherung auch gleich gekündigt werden — zum Beispiel dann nicht, wenn ein mitversicherter Ehepartner noch lebt.
Anders sieht die Sache bei personengebundenen Versicherungen aus. Hier ist die schnelle Informierung des zuständigen Versicherers noch wichtiger. Unter anderem kommt es bei KFZ-Versicherungen darauf an, dass ein Fahrzeug nicht auf eine nicht lebende Person versichert sein darf.
Versicherungen, die nach dem Tode einer Person aufgelöst werden, zahlen im Anschluss bereits vorausbezahlte Beträge an eine berechtigte Person zurück.
Friedhofspflicht in Deutschland — an die rechtlichen Vorgaben halten und Problemen vorbeugen
Auch wenn viele Menschen anderslautende Willenserklärungen zu Lebzeiten abgeben, so ist der Ort für Bestattungen in Deutschland doch klar geregelt. In allen Bundesländern besteht sogenannte Friedhofspflicht, was Bestatter wissen. Nur auf als solchen ausgewiesenen Friedhofsflächen dürfen Urnen oder Särge durch den Bestatter beerdigt werden.
Individuelle Wünsche und Vorkehrungen am Grab, zum Beispiel was den Grabstein oder den Grabschmuck betrifft, müssen sich nach den Vorgaben und Richtlinien des jeweiligen Friedhofs richten.
Der Bestatter, der sich um die Beerdigung des Verstorbenen kümmert, wird die Hinterbliebenen über die verschiedenen Möglichkeiten und Vorgaben bei der Bestattung informieren. Dazu gehört zum Beispiel, dass es neben normalen Friedhöfen auch sogenannte Friedwälder gibt, in denen der Verstorbene beerdigt werden kann.
Eng mit dem Bestatter zusammenarbeiten und Planungsschritte mit ihm koordinieren
Alles in allem macht es Sinn, eng mit dem jeweiligen Bestattungsinstitut zusammenzuarbeiten und sich mit ihm über alle Einzelheiten der Beerdigung auszutauschen.
Ein guter Bestatter nimmt den Hinterbliebenen viel Arbeit und damit auch Last ab und schafft stattdessen Raum für Trauer. Wer solch einen Bestatter mit der Beerdigung eines lieben Verwandten oder Bekannten betraut, für den sind seine Pflichten als Hinterbliebener leichter zu tragen.
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