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Vergleich von Treppenliften- und System

Die technische Weiterentwicklung der letzten Jahre brachte auch im Bereich der Pflege- und Hilfsmittel für alte und behinderte Leute eine Vielzahl an fortschrittlichen, das Leben erleichternden Lösungen mit sich.

So sind gerade Treppenlifte, die auch als Treppenschrägaufzüge, Hauslifte oder Treppen­lifter bezeichnet werden, für viele Menschen mit Einschränkungen der Mobilität ein unverzichtbarer Helfer zur selbstständigen Bewältigung des Alltags geworden.

Die Lifter gibt es in den verschiedensten Ausführungen. Grundsätzlich kann unter­schieden werden zwischen: Sitzlift - Stehlift - Plattformlift - Rollstuhl-Hängelift.

Beim Sitzlift und beim Stehlift besteht eine feste, manchmal hochklappbare Sitz- oder Steh­fläche, die zwischen den Stockwerken hoch- und runterfährt. Plattformlifte besitzen eine Plattform, auf der ein Rollstuhl­fahrer mit seinem Rollstuhl Platz findet.

Der Rollstuhl-Hängelift schließlich besitzt eine Rollstuhlaufhängung an der Decke, mithilfe derer der Rollstuhl bewegt wird.

Welcher Typ von Treppenlift eignet sich für welche Bedürfnisse?

Je nach den individuellen Bedürfnissen des Nutzers und baulichen Voraussetzungen sollte man sich für einen Sitz-, Steh-, Plattform- oder Hängelift entscheiden.

Der Sitzlift eignet sich für Menschen, die durch Gelenkerkrankungen oder hohes Alter in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und die Probleme beim Treppensteigen haben. Mithilfe des Sitzes können diese Menschen die Strecke zwischen den Stockwerken bewältigen.

Auch für Rollstuhlfahrer, die selbstständig aufstehen und sich hinsetzen können, ist ein Sitzlift geeignet. Stehlifte mit Stehplattformen und Haltegriffen funktionieren ähnlich und sind besonders dort geeignet, wo eine enge Treppe es unmöglich macht, den größeren Plattformlift einzubauen.

Beim Plattformlift benötigt man relativ viel Platz, der Einbau dieser Lifte ist allerdings sowohl im Außen- als auch im Innenbereich möglich. Plattformlifte sind für Rollstuhlfahrer gedacht.

Wenn eine Einengung der Treppe baurechtlich untersagt ist, kann der Einbau des platz­sparenden Hängelifts in Betracht gezogen werden. Weitere Kriterien, die man bedenken sollte, bevor man sich für einen bestimmten Treppenlift entscheidet, sind die unterschiedlichen Garantie­ansprüche und Service­leistungen der Anbieter.

Da man als Besitzer zur regelmäßigen Wartung des Lifts gesetzlich verpflichtet ist, lohnt es sich, in diesem Punkt sorgfältig bei den Anbietern nachzufragen.

Sicherheitsanforderungen bei Treppenliften

Bei Einbau des Treppenlifts gilt es, einige Sicherheitsanforderungen zu beachten. So müssen im Treppenlift folgende Elemente je nach Bautyp vorhanden sein:

  • Stützlehnen
  • Klappschranken
  • Abrollsicherungen
  • Sicherheitsgurt

Außerdem muss der Treppenlift auf einen Stromausfall vorbereitet sein, das heißt, es muss eine Notstrom­versorgung, ein Akkubetrieb oder eine Not­absenk­vorrichtung vor­handen sein.

Ein weiteres Sicherheitskriterium sind baurechtliche Einschränkungen, über die in Mehr­familien­häusern die Bau­aufsichts­behörde bestimmt. Diese sollte also vor dem Einbau kontaktiert werden.

Mit einem Privataufzug mobil bis ins hohe Alter

Eine Sonderform der Treppenlifte sind die Privataufzüge. Hierbei handelt es sich um einen Aufzug, der in ein privates Eigenheim eingebaut werden kann. Der Einbau kann dabei auch nachträglich geschehen. Privataufzüge sind besonders dann sinnvoll, wenn alte Menschen Probleme mit ihrer Mobilität bekommen, aber in ihrem Eigenheim bleiben wollen.

Beim Einbau eines Privataufzuges entstehen recht hohe Kosten in Höhe von mindestens 15.000 €, sodass man sich im Vorfeld sehr gut darüber im Klaren sein sollte, welchen Aufzug genau man einbauen möchte.

So sollten Fragen der Größe des Aufzugs, seiner Lasttragfähigkeit, der zu überbrückende Höhenunterschied genau geklärt werden. Weitere Kosten entstehen auch durch die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungs­arbeiten.

Um Kosten gering zu halten, gibt es inzwischen auch die Möglichkeit, einen gebrauchten Aufzug oder Treppenlift zu erwerben.

Finanzierungshilfen und Einsparmöglichkeiten bei Treppenliften

Wer einen Treppenlift einbauen möchte, muss mit relativ hohen Kosten rechnen. Je nach Typ der Treppe (kurze, gerade Treppen sind günstiger als lange, kurvige Treppen) kommen auf den Besitzer Kosten in Höhe von 3.000 bis 15.000 € oder mehr zu.

Rehabilitations­träger wie die Träger der gesetzlichen Krankenkassen, der Unfall­versicherung oder der Sozialhilfe übernehmen allerdings oft einen Teil der Kosten.

Zur Klärung dieses Sachverhaltes sollte man erstens klären, wer zuständig ist, und zweitens den entsprechenden Rehabilitationsträger anschreiben. Eine weitere Möglich­keit, um Kosten beim Einbau eines Treppenlifts zu sparen, ist die Miete des Lifts.

Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass die Mobilitäts­einschränkung nur temporär ist.

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