Was kostet der Gutachter nach einem Autounfall
Ein Autounfall an sich ist schon ärgerlich genug. Sollte man aber auch noch unverschuldet auf den Kosten sitzen bleiben oder zu viel zahlen müssen, ärgert man sich im Nachhinein doppelt darüber. Aus diesem Grund sollte man in jedem Fall einen Gutachter hinzu ziehen. Bei Autounfällen mit Personenschaden ist diese Prozedur unerlässlich. Hierbei müssen Arztkosten, Verdienstausfälle, bleibende gesundheitliche Schäden usw. berücksichtigt werden.
Klärung der Schuldfrage
Bei Autounfällen - gleich welcher Art - sollten Sie als Erstes die Polizei verständigen. Auch ein Unfall beim Ausparken auf einem öffentlichen Parkplatz kann teuer werden. Die Beamten werden dann, soweit das vor Ort möglich ist, die Schuldfrage klären und ein Protokoll über den Unfallhergang aufnehmen. Das ist schon allein aus versicherungstechnischen Gründen wichtig, wenn auch nicht immer erforderlich. Mit dieser Schadensnummer, die auf dem Protokoll vermerkt wurde, wenden Sie sich an Ihren Versicherer.

Aber auch Sie selbst sollten ein Unfallprotokoll anfertigen, in welchem Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls so genau wie möglich vermerkt sind. Weiterhin sollten - falls bekannt - der Name und das Kennzeichen des Unfallgegners, sowie Namen möglicher Zeugen festgehalten werden. Machen Sie dokumentierende Fotos, sowohl vom Schaden an den beteiligten Fahrzeugen als auch vom Unfallort.
Gutachter von der Versicherung
Im Normalfall wird ein Gutachter von der Versicherung gestellt, welcher entweder in der Vertragswerkstatt sein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag erstellt oder das verunfallte Fahrzeug anderenorts unter die Lupe nimmt. Die Kosten übernimmt in dem Fall die Versicherung des Unfallverursachers. Sollten Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden sein, das heißt sollte der Schaden als zu gering eingeschätzt werden, können Sie das Versicherungsgutachten anfechten und einen eigenen Gutachter engagieren. Kommt dieser zu einer höheren Schadenssumme, zahlt auch diesen Gutachter die gegnerische Versicherung. Kommt er aber zu dem gleichen Ergebnis, müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Bei Bagatellschäden bis ca. 800 € ist kein Gutachter erforderlich, und es reicht ein Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt. Allerdings wird dabei häufig die Wertminderung des Fahrzeugs nicht berücksichtigt. Auch hat dieser Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion. Wenn also bei einem vermeintlichen kleinen Blechschaden auch tragende Teile beschädigt wurden und das erst nach der Reparatur des Blechschadens festgestellt wird, indem man zum Beispiel bemerkt, dass sich das Fahrverhalten des Fahrzeugs verändert hat, so bleibt man auf den folgenden Reparaturkosten buchstäblich sitzen und kann das der gegnerischen Versicherung nicht mehr in Rechnung stellen.
Freie Wahl
Auch wenn Ihnen von der zuständigen Versicherung ein Gutachter vorgeschlagen wird, haben Sie in jedem Fall das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu bestimmen. Ebenso die Wahl der Kfz-Werkstatt bleibt letztendlich Ihnen überlassen. Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten bis zur im Gutachten angesetzten Schadenshöhe.
Kosten des Gutachters
Die Kosten eines Sachverständigengutachtens sind abhängig von der Schadenshöhe und den regionalen Gegebenheiten. So werden bei einem Schaden von 2500 € Gutachterkosten zwischen 320 und 360 € fällig. Fahrkosten, Porto, Telefon- und Fotokosten werden gesondert berechnet.
Mehr Aufwand auch bei kleineren Schäden
Der höhere Aufwand durch die Bestellung eines Gutachters zahlt sich in jedem Fall aus. So ist auch nach der sachgemäßen Reparatur ihre Sicherheit im eigenen Fahrzeug weiterhin gewährleistet und im Fall von Folgeschäden erlebt man keine bösen Überraschungen. Die Kosten sind überschaubar und im Fall eines Autounfalls auch in jedem Fall angebracht. Die eigene Sicherheit sollte es Ihnen wert sein.
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