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Warum 18 Fahrzeuge ganz unterschiedliche Anforderungen an die Ortung stellten

18 Fahrzeuge sollten mit GPS Ortung ausgestattet werden. So lautete zunächst eine aktuelle Anfrage. Gesucht wurde eine Lösung, mit der ein mittelständischer Betrieb seine Fahrzeugflotte zentral erfassen und verwalten kann.

Erst bei der genaueren Klärung zeigte sich: Neun davon waren Transporter und Servicefahrzeuge. Bei den übrigen neun handelte es sich um vier Baumaschinen und fünf Anhänger. Eine kleine Information, die aus einer gewöhnlichen Fahrzeugortung eine deutlich andere Aufgabe machte.

Transporter, Baumaschine und Anhänger als gemischte Flotte für eine gemeinsame Fahrzeugortung

Hinter den 18 Fahrzeugen steckten drei unterschiedliche Objektarten

Die ursprüngliche Angabe war durchaus nachvollziehbar. Für den Auftraggeber gehörten Transporter, Baumaschinen und Anhänger schlicht zum betrieblichen Fuhrpark. Technisch macht diese Unterscheidung jedoch einen erheblichen Unterschied.

Die neun Transporter und Servicefahrzeuge verfügen über eine eigene Stromversorgung und können beispielsweise über fest angeschlossene Geräte oder vorhandene Fahrzeugschnittstellen eingebunden werden. Bei Baumaschinen können je nach Modell bereits Telematiksysteme des Herstellers vorhanden sein oder zusätzliche Geräte erforderlich werden. Für den Austausch bestimmter Maschinendaten gibt es mit ISO/TS 15143-3 zudem einen herstellerübergreifenden Standard für Erdbaumaschinen und mobile Straßenbaumaschinen.

Fünf Anhänger machten den Unterschied

Besonders relevant waren die fünf Anhänger. Sie stehen teilweise mehrere Tage auf wechselnden Baustellen und verfügen dort nicht über eine dauerhaft nutzbare Stromversorgung. Damit reicht eine Ortungslösung, die auf das Bordnetz eines Fahrzeugs angewiesen ist, für diesen Teil der Flotte nicht aus.

Für solche Einsatzbereiche gibt es autarke GPS Tracker mit eigener Batterie. Die Unterschiede können beträchtlich sein: ZF nennt für batteriebetriebene Tracker für Bauequipment je nach Modell Batterielaufzeiten von bis zu acht beziehungsweise zehn Jahren. Die tatsächliche Laufzeit hängt dabei von Konfiguration und Nutzung ab.

Wie oft muss der Standort wirklich aktualisiert werden?

Genau hier entstand die nächste wichtige Frage. Ein Tracker, dessen Batterie mehrere Jahre halten soll, arbeitet unter anderen Voraussetzungen als ein Gerät, das permanent mit dem Bordnetz eines Fahrzeugs verbunden ist. Deshalb reicht die Angabe „GPS Ortung gewünscht“ allein nicht aus.

Ein praktisches Beispiel zeigt den Unterschied: Bei einem batteriebetriebenen Tracker von Zeppelin sind im regulären Betrieb zwei Standortmeldungen pro Tag vorgesehen. Erkennt das Gerät außerhalb definierter Arbeitszeiten eine Bewegung, kann die Position dagegen alle 15 Minuten übermittelt werden. Wie häufig Positionsdaten benötigt werden, beeinflusst damit auch die Anforderungen an die eingesetzte Technik.

Bei Fahrzeugen spielt auch der Datenschutz eine Rolle

Lassen sich Standortdaten einem bestimmten Beschäftigten zuordnen, können sie personenbezogene Daten sein. Deshalb sollte vor dem Einsatz einer Fahrzeugortung geklärt werden, welche Standortdaten für den konkreten Zweck tatsächlich erforderlich sind, wer darauf zugreifen darf und wie lange sie gespeichert werden.

Gerade bei dienstlich und privat nutzbaren Fahrzeugen oder einer Ortung außerhalb der Arbeitszeit ist eine klare Trennung wichtig. Technisch mögliche Funktionen sollten deshalb nicht automatisch aktiviert werden, sondern zum vorgesehenen Einsatzzweck und zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen passen.

Auch der Diebstahlschutz spielte plötzlich eine Rolle

Maschinen und Anhänger stehen nicht ausschließlich auf dem Betriebsgelände, sondern zeitweise auf unterschiedlichen Baustellen. Dadurch wurde auch Geofencing relevant. Dabei wird um einen Standort ein virtueller Bereich definiert. Verlässt ein entsprechend ausgestattetes Objekt diesen Bereich oder wird es unerwartet bewegt, kann das System eine Meldung auslösen.

Aus der reinen Frage nach dem aktuellen Standort wurde damit eine weitere Anforderung: Ungewöhnliche Bewegungen sollten möglichst früh erkennbar sein. Ein Anbieter, der lediglich die neun Fahrzeuge erfassen kann, löst die gesamte Aufgabe des Unternehmens deshalb noch nicht.

Drei Arten von Objekten, möglichst eine Oberfläche

Der Auftraggeber wollte seine neun Fahrzeuge, vier Baumaschinen und fünf Anhänger zudem möglichst nicht über mehrere getrennte Anwendungen verwalten. Auch das schränkte die Auswahl geeigneter Lösungen weiter ein.

Für solche gemischten Flotten gibt es Plattformen, die unterschiedliche Fahrzeuge, Maschinen und weiteres Equipment zusammenführen können. Je nach System lassen sich dabei vorhandene Telematikdaten einbinden und andere Objekte mit zusätzlichen Trackern ausstatten. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Ortung selbst, sondern auch, ob die unterschiedlichen technischen Voraussetzungen in einer gemeinsamen Lösung abgebildet werden können.

Eine Zahl hätte in die falsche Richtung geführt

Die Zahl von 18 Fahrzeugen allein hätte für eine passende Vermittlung noch nicht ausgereicht. Entscheidend war die genaue Zusammensetzung der Flotte: neun Transporter und Servicefahrzeuge, vier Baumaschinen und fünf Anhänger. Erst damit wurde deutlich, welche unterschiedlichen Anforderungen die Fahrzeugortung tatsächlich erfüllen musste.

Stromversorgung, vorhandene Telematik, Batterielaufzeit, Übertragungsintervalle, Bewegungserkennung und die gemeinsame Verwaltung unterschiedlicher Objekte spielten dabei eine Rolle. Diese Angaben wurden damit zu wichtigen Kriterien für die Auswahl geeigneter Anbieter.

Das Beispiel zeigt einmal mehr, wie wichtig eine präzise beschriebene Anfrage ist. Je klarer Anforderungen, Voraussetzungen und Wünsche erfasst sind, desto gezielter lassen sich passende Anbieter auswählen und desto besser können diese Angebote erstellen, die tatsächlich zum Projekt passen und miteinander vergleichbar sind.

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